Niedereschach: 28 Meter langer Zaun erregt Gemüter - Villingen-Schwenningen & Umgebung - Schwarzwälder Bote

2021-11-04 09:24:48 By : Ms. Sandra Cao

Gemeinderat bestätigt nachträgliche Zustimmung zu Baugesuch / Höhe beträg 1,85 Meter

Niedereschach (alb). Schwierig gestaltete sich für den Gemeinderat die Zustimmung zu einigen der Baugesuchen. Vor allem da, wo die Bauherren schon Tatsachen geschaffen und die Genehmigung nachträglich einholen wollten, taten sich die Räte schwer.

In einem Fall ging es um ein Nachtragsbaugesuch für einen 28 Meter langen und 1,85 Meter hohen Holzzaun entlang einer öffentlichen Straße. Die Einfriedungen der Grundstücke an öffentlichen Straßen und Plätzen sind für die einzelnen Straßenzüge einheitlich zu gestalten, auch die Vorschriften. Gestattet sind Sockel bis 30 Zentimeter Höhe aus Naturstein oder Beton mit Heckenhinterpflanzung aus bodenständigen Sträuchern, einfache Holzzäune und quadratisches Drahtgeflecht mit Heckenhinterpflanzung. Die Gesamthöhe der Einfriedungen soll das Maß von 90 Zentimetern nicht übersteigen.

Alles Dinge, sterben in vielen Fällen innerhalb der Gesamtgemeinde eingehalten und trotzdem toleriert Werden. Im vorliegenden Fall, bei dem außerdem Nachbarbeschwerden vorliegen, war es dem Gemeinderat aber doch etwas zuviel. Die Höhe des Zaunes wurde um 95 Zentimeter überschritten, es wurde eine geschlossene Bretterwand geschaffen. Die Anlage selbst sei städtebaulich so nicht akzeptabel, hieß es im Gemeinderat. Bei einer Zustimmung würde das Gremium einen Präzedenzfall schaffen, so die Verwaltung.

Gemeinderat Jörg Freund hat sich den Zaun vor Ort angesehen und festgestellt, dass er das persönlich zwar nicht störe, der Zaun gleichen jedoch einem Bauzaun. Freund kann sterben Nachbarschaftsbeschwerden verstehen, da der Nachbar auf Eine 28 Meter lange und 1,85 Meter hohe Bretterwand blicken muss.

Gemeinderat Peter Engesser betont, dass gleiches Recht für alle gelten sollte. Es kann nicht gehen, dass. sich sterben einen bestimmten Regeln halten und sterben anderen machen, was sie wollen. Es kann auch nicht sein, dass man zuerst Tatsachen schaffe, auch der weitere Tenor der Diskussion. If Jeder einen solchen Zaun bauen würde, sähe das Gesamtbild der Gemeinde furchtbar aus, meinte Günther Herbst. Sein Ratskollege Michael Asal kritisierte, dass man den Gemeinderat vor vollendete Tatsachen gestellt habe. Auf jeden Fall sollte man sich an die Vorschriften des Bebauungsplanes halten. Hauptamtsleiter Timm Maier erläuterte, dass rund 50 Prozent der Zäune innerhalb der Gesamtgemeinde – dazu zählen auch lebende Zäune wie Thuja-Hecken – Nicht den Vorschriften entsprechen. Solange der Nachbar dagegen nichts vorbringe, unternehme die Gemeinde auch nichts. Hier handle es sich jedoch um einen Extremfall. Im Gemeinderat gehe es ausschließlich darum, ob man der Meinung sei, dass man diesen Zaun so tolerieren sollte oder nicht. Alles andere sei Sache des Baurechtsamts im Landratsamt. Bei Einer Enthaltung von Manuela Fauler versagte der Gemeinderat letztendlich das Einvernehmen zum Baugesuch.